Die Wahl eines neuen Papstes zählt zu den emotionalsten Momenten der katholischen Kirche. Nachdem sich die Kardinäle tagelang abgeschottet haben, endlich die entscheidende Nachricht: "Annuntio Vobis Gaudium magnum: Habemus Papam" - "Ich verkünde euch eine große Freude, wir haben einen Papst".
Weißer Rauch kündigt neuen Papst an
Es gibt vorher keine öffentlichen Hochrechnungen oder gar Twitter-Botschaften von Insidern. Nur der weiße Rauch, der aus dem Schornstein der Sixtinischen Kapelle aufsteigt, begleitet von den aufgeregten Stimmen der Journalisten, kündigt einige Stunden vor der Bekanntgabe an: Der neue Papst ist gewählt.
Nicht immer fand die Papstwahl unter absoluter Geheimhaltung statt. Festgelegt hat das erst Papst Gregor XV. im Jahr 1621, vor genau 400 Jahren. Zuvor war die Papstwahl öffentlich, der Einflussnahme von Königen und Kaisern waren keine Grenzen gesetzt, auch die Wahl eines Gegenpapstes war im Mittelalter nicht selten.
Papstwahl in Sixtinischer Kapelle unter Jüngstem Gericht
Das sollte sich mit der Bulle (päpstlicher Erlass) "Aeterni Patris Filius" ändern, erklärt der Münsteraner Kirchenhistoriker Hubert Wolf im Gespräch mit dem Bayerischen Rundfunk: "Gregor XV. sagt, jeder Kardinal hat eine gleichgewichtige Stimme, und diese Stimme wird im Geheimen abgegeben. Immer in der Sixtinischen Kapelle, immer unter dem jüngsten Gericht. Dann sieht er immer, wenn er zum jüngsten Gericht nach vorne läuft, dass, wenn er anders handelt, ihm die ewige Verdammnis droht."
400 Jahre altes Regelwerk gilt bis heute
Die Regeln von Gregor XV. gelten grundsätzlich bis heute. Johannes Paul II. hat sie aber im Jahr 1996 angepasst. So ist inzwischen auch die Nutzung von Internet, Fernsehen, Telefon und Handys während der Wahl für die Kardinäle verboten.
Und er hat Punkte gestrichen: Zum Beispiel die Möglichkeit der Kompromisswahl. Das heißt: Wenn sich die Kardinäle nach vielen Wahlgängen nicht auf einen Kandidaten einigen konnten, bestimmten sie fünf Favoriten aus ihrer Mitte, die dann einmütig einen Papst aushandelten.
Konklave heute komplizierter: Nicht mehr 70 Prozent Italiener
Kirchenhistoriker Wolf wünscht sich eine Wiedereinführung der Kompromisswahl: "Das finde ich, ist ein ganz wichtiges Instrument, gerade bei einem großen Kardinalskollegium, wie wir es jetzt haben, bei einem internationalisierteren, wo sich die Kardinäle nicht mehr so kennen wie früher, als ohnehin 70 Prozent Italiener waren."
Wolf sieht aber noch weiteren Reformbedarf. Und zwar in Bezug auf die gesundheitliche Situation eines Papstes. Der medizinische Fortschritt werfe hier noch einmal ganz neue Fragen auf. Noch immer sei nicht geklärt, was passiere, wenn der Papst ins Koma falle oder "geistig unzurechnungsfähig", also dement werde, so der Vatikanexperte. "Er kann dann nämlich selber nicht mehr zurücktreten. Er kann seinen Rücktritt ja nur erklären in vollem Bewusstsein seiner geistigen Fähigkeiten."
Vatikan-Experte: Kirche könnte in ausweglose Situation stürzen
Wolf fürchtet: Die katholische Kirche könnte in eine ausweglose Situation stürzen, wenn es nicht bald eine Papstwahl-Reform gibt.
"Aber da will natürlich niemand ran, weil der Papst von niemandem gerichtet werden kann - außer von Gott. Und da muss man aber trotzdem, um eine Rechtssicherheit reinzukriegen, die Konklave-Ordnung entscheidend und möglichst schnell ändern." Kirchenhistoriker Hubert Wolf
Ändern oder reformieren kann die Konklave-Ordnung, also wie die Versammlung der zur Papstwahl zugelassenen Kardinäle abläuft, aber auch nur einer: der Papst selbst.
Grafik zur Papstwahl: Wahlergebnisse von 1903 bis heute.
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