Der Tod von Papst Franziskus hat direkte Konsequenzen für die Schweiz. In St. Gallen hat man diese Woche mit einem neuen Bischof gerechnet. Der päpstliche Gesandte in Bern macht diesen Plan nun zunichte. Auch die Vereidigung der neuen Schweizergardisten wird verschoben.
Die Schweizergarde ist in den kommenden Wochen stark gefordert und muss die traditionelle Vereidigung verschieben.
Der 6. Mai ist für die Schweizergarde im Vatikan normalerweise ein ganz besonderer Tag. An diesem Datum werden in Gedenken an den Sacco di Roma jeweils die neuen Gardisten vereidigt. Am 6. Mai 1527 warfen sich nämlich bei der Plünderung Roms 147 Söldner vor den Papst und kamen dabei ums Leben. Wie die Päpstliche Schweizergarde am Dienstag bekanntgab, wird die Vereidigung auf den Herbst verschoben.
Grund für die Terminverschiebung ist der Tod von Papst Franziskus am Ostermontag. «In diesen Tagen der Trauer und Besinnung ist die Päpstliche Schweizergarde vollständig auf ihre Mission konzentriert und vereint sich im Gebet für seine ewige Ruhe», teilte die Päpstliche Schweizergarde mit.
Bundespräsidentin Keller-Sutter sagt Besuch ab
Die Vereidigungszeremonie im Vatikan wird jeweils von den Vertretern eines Gastkantons begleitet. In diesem Jahr wäre dies der Kanton Uri gewesen. Die Urner Regierung und das Organisationskomitee des Gastauftritts bedauern die Verschiebung, wie sie in einer Medienmitteilung bekanntgaben. Sie können jedoch die Gründe für die Verschiebung nachvollziehen. «Die Schweizergarde wird bis zur Einsetzung eines neu gewählten Papstes alle ihre Kräfte auf die Begleitung der diversen Anlässe und des Konklaves konzentrieren müssen», schreibt der Urner Regierungsrat.
Nach der Verschiebung der Vereidigung wird die Reise der offiziellen Delegation des Kantons Uri sowie der mitwirkenden Künstler vom 4. bis zum 7. Mai 2025 nicht stattfinden. Die offizielle Delegation hätte sich zusammengesetzt aus rund fünfzig Mitgliedern der Urner Behörden aller Staatsgewalten, der Korporationen und der Landeskirche Uri.
Als musikalische Premiere wäre die Jodlermesse des Urners Jost Marty, vorgetragen von den zwei Jodlerklubs Tälläbuebä Attinghausen und Seerose Flüelen, im Petersdom aufgeführt worden. Auch Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter plante, bei der Zeremonie in der Ewigen Stadt dabei zu sein, und hat ihren Besuch nun abgesagt, wie aus ihrem Umfeld zu erfahren war.
Umplanen heisst es auch für das Bistum St. Gallen, das einen neuen Bischof braucht. Der amtierende Bischof Markus Büchel ist im vergangenen Sommer 75 Jahre alt geworden. Er hat damit jene Altersgrenze erreicht, mit der Bischöfe dem Papst ihren Amtsverzicht anbieten müssen. Die Wahl von Büchels Nachfolger war für diesen Mittwoch geplant. Dieser Termin muss nun aber verschoben werden. Der Grund ist ebenfalls der Tod von Papst Franziskus.
«Wir wären bereit gewesen»
Ein neu gewählter Bischof muss nach der Wahl jeweils vom Papst ernannt werden. Nach dem Tod von Papst Franziskus am Ostermontag ist deshalb unklar, wann der nächste St. Galler Bischof ernannt werden kann.
In St. Gallen hat man damit gerechnet, dass die Wahl dennoch stattfinden kann und die Ernennung einfach später nach der Papstwahl erfolgt. «Wir wären bereit gewesen», sagt die Bistumssprecherin Isabella Awad. Nach Rücksprache mit dem päpstlichen Nuntius in der Schweiz, Martin Krebs, müsse die Wahl aber verschoben werden. Ein neues Datum steht noch nicht fest.
Papst Franziskus hat noch vom Krankenbett aus Dutzende Bischöfe ernannt. Allein in den letzten Wochen waren es rund dreissig Ernennungen. Solche Ernennungen sind in der Regel seit langem vorbereitet und spruchreif, bedürfen aber noch der finalen Zustimmung durch den Papst. Als Datum der Berufung gilt der Tag der offiziellen Mitteilung durch den Vatikan.
Auch die Nachfolge von Bischof Markus Büchel wird in St. Gallen seit Jahren vorbereitet. Anfang April hat das Bistum das sogenannte Informativverfahren über die sechs Kandidaten abgeschlossen, die das Domkapitel für die Nachfolge von Büchel nominiert hat. Als Favorit gilt der Domdekan und Generalvikar Guido Scherrer.
Die Bischofswahl in St. Gallen ist einzigartig. Das Domkapitel des Bistums hat abweichend vom kanonischen Recht ein Bischofswahlrecht. Grundlage dafür ist die päpstliche Bulle «Instabilis rerum humanarum natura» von 1847.
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